KOBRA-Kinderpläne

KOBRA-Kinderpläne

...seit 1999...

realisiert mit und für über 130 Städte und Gemeinden in Deutschland und der Schweiz.

Das Konzept KOBRA-Kinderplan

KOBRA-Kinderpläne sind mehr... …als bunte kartograpische Werke für Kinder, gespickt mit altersgerechten Hinweisen und kindgerecht aufgearbeiteten Informationen. Sie sind weit mehr als nur das! Sie sind Informationsquelle nicht nur für die Kinder selbst, die auf...
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Unsere Kinderpläne

ECHTE Kinderpläne! Seit inzwischen 20 Jahren erstellen wir vom KOBRA-Beratungszentrum „echte“ Kinderpläne, und zwar mit Beteiligung der Expertinnen und Experten, der vor Ort lebenden Kinder! Mittlerweile konnten wir – ohne die vielen Neuauflagen mitzuzählen –...
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KOBRA-Kinderpläne: Das Original!

Unser neuester Kinderplan!Herzlich Willkommen auf kinderstadtplaene.de,

der Web-Präsenz der „echten“ Kinderpläne! Denn nur Kinderpläne, bei denen die „Experten“ in eigener Sache, also die Kinder aus den Städten und Gemeinden vor Ort, beteiligt werden, sind wirkliche Kinderpläne… KOBRA-Kinderpläne!

Gerne informieren wir auf dieser Website über alles,
was zu unserem Konzept KOBRA-Kinderplan gehört!

Neben Hintergrundinformation zu Entstehung und Motivation, allen Maßnahmen, die zur Erstellung eines solchen anspruchsvollen Plans gehören und dem Nutzen, den er für alle Beteiligten hat, sind auf dieser Website alle KOBRA-Kinderpläne mit einem eigenen Bereich vertreten, die seit 2012 erstellt wurden.

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qrcode_kinderstadtplaene.deAlle neuen KOBRA-Kinderpläne erhalten nämlich eine eigene Website, die noch viel mehr Informationen bereitstellen kann, als auf der redaktionellen Rückseite der Printversionen Platz finden könnte!

Mittels QR-Code anwählbar, kann sogar eine für mobile Endgeräte optimierte Version mit Tablets oder Smartphones abgerufen werden, damit die vielfältigen Informationen auch gleich von unterwegs aus zugänglich sind, versehen mit direkten Verlinkungen bzw. Weiterleitungen für Internet, E-Mail oder Telefon.

Über die Navigationsbereiche gelangen Sie/gelangt Ihr zu den verschiedenen lesenswerten Inhalten. Darüber hinaus möchten wir auch alle unsere Internet-Besucher herzlich einladen, uns Rückmeldung zu geben! Diese Seite basiert auf einem WordPress-Blog-System mit der Möglichkeit, Kommentare und Antworten zu hinterlassen. Natürlich steht hierzu auch unser Kontaktformular bereit.

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Malwettbewerb Weil am Rhein

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Weil am Rhein sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt!... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Weil am Rhein"

Malwettbewerb VG Weilerbach

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan der Verbandsgemeinde Weilerbach sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt!... ...weiterlesen! "Malwettbewerb VG Weilerbach"

Malwettbewerb Waldshut-Tiengen

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Waldshut-Tiengen sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Waldshut-Tiengen"

Malwettbewerb VG Westerburg

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan der Verbandsgemeinde Westerburg sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt!... ...weiterlesen! "Malwettbewerb VG Westerburg"

Malwettbewerb Markt Großostheim

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderplan Markt Großostheimsind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Markt Großostheim"

Malwettbewerb Frankenthal

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Frankenthal sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Frankenthal"

Malwettbewerb Grünstadt

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Grünstadt sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Grünstadt"

Malwettbewerb Heroldsberg

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Heroldsberg sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Heroldsberg"

Malwettbewerb Römerberg-Dudenhofen

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderplan Römerberg-Dudenhofen sind viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank an all euch Kinder, dass Ihr so toll mitgemacht habt! Wir können hier... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Römerberg-Dudenhofen"

Das Konzept KOBRA-Kinderplan

knubbelz

KOBRA-Kinderpläne sind mehr...
…als bunte kartograpische Werke für Kinder, gespickt mit altersgerechten Hinweisen und kindgerecht aufgearbeiteten Informationen. Sie sind weit mehr als nur das!

  1. SammlungKSPsSie sind Informationsquelle nicht nur für die Kinder selbst, die auf dem Weg sind, Ihren Horizont immer mehr zu erweitern, sondern auch für Eltern, Angehörige und nicht zuletzt für (Ferien-)Gäste,
  2. sie sind gern gesehenes zusätzliches Anschauungsmaterial für viele Schulen (nicht nur) im Unterricht geworden,
  3. sie sind ein erster kleiner aber wichtiger Baustein, die Erwachsenen von morgen an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebenswelt teilhaben zu lassen,
  4. sie sind ein imageträchtiges und öffentlichkeitswirksames Produkt für Ihre Stadt oder Gemeinde, nicht zuletzt, um Ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit weiter voran zu bringen,
  5. sie sind eine hervorragende Möglichkeit für Wirtschaftsunternehmen, Ihre nachhaltige Unternehmenspolitik lokal, regional oder überregional einmal mehr nach außen zu transportieren!
Beteiligung ist die Grundlage von Kinderplänen
20130510_154828Könnte nicht jede Werbeagentur einen Kinderstadtplan erstellen? Im Grunde genommen ja, doch wo bleibt dann die Mitwirkung von den Adressaten und Hauptnutzern, nämlich den Kindern?

Neben der kindgerechten grafischen Darstellung und der lückenlosen Sammlung von wichtigen Informationen für Kinder ist uns vom KOBRA-Beratungszentrum der Beteiligungsaspekt besonders wichtig. Aus diesem Grund werden bei der Erarbeitung der KOBRA-Kinderpläne prinzipiell Kinder fachgerecht mit einbezogen. In Abstimmung mit den lokalen Gegebenheiten vor Ort machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KOBRA Beteiligungs-Streifzüge mit Kindern, in der Regel aus den dritten und vierten Klassen aller Grundschulen.

Dies bietet sich besonders an, weil:

  1. der jeweilige Schulbezirk auch die unmittelbare, bekannte Lebenswelt der Kinder ist,
  2. mit Einbezug aller Grundschulen die Gemarkung der Stadt/Gemeinde lückenlos erfasst werden kann,
  3. Stadterkundung und Kartografie im Lehrplan dieser Klassenstufen enthalten sind (viele Grundschulen nutzen die Kinderpläne im Unterricht),
  4. sich die Kinder der 3. und 4. Klassen im Altersschnittpunkt des angesprochenen Klientels befinden.

2013-07-22_BalingenDie Kinder zeigen aus ihrer Sicht, wo sie Gefahrenpunkte im Straßenverkehr sehen, wo sie sich in ihrer Freizeit unabhängig von Spielplätzen und Schulhöfen treffen (Drachenwiesen, Rodelhänge, Kletterbäume uvm.) und äußern sich dazu, welche Einrichtungen in ihren Augen im Kinderplan enthalten sein müssen.

Neben der unverzichtbaren Meinungsäußerung von Kindern sind die Hinweise auf Gefahren im Straßenverkehr besonders wichtig. Alleine die Perspektive von Kindern auf Grund ihrer Größe ist eine ganz andere als von Erwachsenen. Hier sei nur als Beispiel genannt, dass Erwachsene beim Überqueren einer stark beparkten Straße über diese parkenden Autos hinweg schauen können. Die Kinder können das oft nicht und werden dazu noch von fahrenden Autos aus schlecht gesehen. Die Wahrnehmung von Gefahr ist bei Kindern häufig sehr unterschiedlich zu der von Erwachsenen.

Die Treffpunkte von Kindern sind zum einen Orientierungshilfe für neu zugezogene Kinder und zum anderen Hinweise für Eltern, wo ihre Kinder in der Freizeit spielen können. Kinder leisten somit einen wichtige Beitrag zu einer kinderfreundlichen Gemeinde- oder Stadtentwicklung.

Ein KOBRA-Kinderplan ist folglich nicht als Einzelprojekt, sondern immer im Kontext einer kommunalen Beteiligungskultur zu sehen.

Den ressortübergreifenden Charakter von Partizipation stärken
Trotz intensiver Beteiligung der Kinder an der Erarbeitung von Kinderplänen ist jedoch nicht auf das Fachwissen der örtlichen Verwaltungen zu verzichten.

2013-07-22_BalingenViele Daten, die zur Verwirklichung eines Kinderplanes benötigt werden, sind in den Rathäusern vorhanden. Egal ob es sich um die Standorte von Spielplätzen oder Freizeitanlagen handelt oder um das Radwegenetz, die verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßen) sowie die Adressen von Kinder- und Jugendgruppen und Sportvereinen, die vorhandenen Ressourcen können meist problemlos abgerufen werden.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei Beteiligungsfragen nicht außer Acht gelassen werden soll – der ressortübergreifende Charakter von Partizipation. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht alleinige Aufgabe des Jugendamtes. In Rheinland-Pfalz (§§ 16c, 46b GmO), Hessen (§ 4c HGO, § 4c HKO), Baden-Württemberg (§ 41a GmO) und dem Saarland (§§ 5, 49a KSVwG) ist die Kinder- und Jugendbeteiligung in den jeweiligen Kommunalordnungen verankert. Gemein ist allen Verordnungen, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollen, wenn ihre Interessen berührt sind. Dieser Beteiligungswunsch bezieht sich jedoch nicht nur auf das Jugendamt. Geht es um Spielplätze, ist das Grünflächenamt gefragt, für schulische Fragen zeichnet sich das Schulamt verantwortlich, Sport- und Bolzplätze werden vom Sportamt verwaltet, um Radwege und Spielstraßen kümmert sich das Bauamt und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche werden häufig über das Kulturamt organisiert.

Im Rahmen der Erstellung von KOBRA-Kinderplänen arbeiten alle genannten Ämter, soweit in der Art vorhanden, Hand in Hand zusammen, um zu einem präsentationsfähigen Produkt zu gelangen. Der entstandene Kinderplan ist letztlich ein Kompendium des gesamten Fachwissens aller beteiligten Personen und Ämter und daher nicht nur für Kinder ein sinnvolles Nachschlagewerk. Trotz eines relativ hohen Aufwands (Sammlung der Inhalte, Beteiligung der Kinder und grafische Bearbeitung) für die Realisierung eines Kinderstadtplanes liegt die Entstehungszeit, abhängig von der Größe der Kommune, zwischen zwei und sechs Monaten.

Politik und Wirtschaft im gesellschaftlichen Dialog
Leider kann in einer Stadt, einer Verbandsgemeinde oder Gemeinde nicht alles umgesetzt werden, was unzweifelhaft sinnvoll ist. Aus diesem Grund ist das KOBRA-Beratungszentrum bemüht, die Haushalte der betroffenen Kommunen nicht zu stark zu belasten.

Durch bereits vorhandene oder neu hergestellte Kontakte zu regionalen oder lokalen Wirtschaftsunternehmen können die KOBRA-Kinderpläne zu einem nicht unerheblichen Teil durch Werbung und Sponsoring refinanziert werden. Der Beitrag der Kommunen liegt dann, neben der Bereitstellung von infrastrukturellen Daten, in der Unterstützung von KOBRA bei den Verhandlungen mit z.B. kommunalen Eigenbetrieben oder großen Arbeitgebern vor Ort. Auf dieser Grundlage konnten bislang nahezu alle Kinderpläne, die geplant waren, auch verwirklicht werden, denn das Produkt „Kinderstadtplan“ birgt auch für Wirtschaftsunternehmen enorme Vorteile.

Der Kinderstadtplan bietet den Sponsoren:

  1. Unterstützung eines imageträchtigen Produktes zum Wohl der Kinder und der Stadt selbst.
  2. Lange Werbewirksamkeit, da der Kinderplan mindestens drei Jahre aktuell und erhältlich ist.
  3. Ein Produkt, das u.a. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens, die eigene Kinder haben, von Vorteil ist (weiche Standortfaktoren).
  4. Große lokale und regionale Medienresonanz.

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Viele Sponsoren, die sich an der Realisierung von KOBRA-Kinderstadtplänen beteiligt haben und immer noch beteiligen, betonen die genannten Punkte und loben die professionelle Durchführung der Kinderstadtplan-Projekte unter den bereits genannten inhaltlichen und pädagogischen Kriterien. Es zeigt sich bei der Erstellung von Kinderplänen recht deutlich, dass politischer Wille von Städten und Gemeinden, Kinder am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und wirtschaftlicher Nutzen von Unternehmen, die dieses Projekt unterstützen, sehr nahe beisammen liegen.

Kinderbeteiligung im Rampenlicht der Medien
2012-07-11_Wochenblatt_SchliengenUnsere KOBRA-Kinderpläne erfreuen sich einer durchgängig großen Medienresonanz, da Kinder- und Jugendbeteiligung mit großem Interesse u.a. in der Presse verfolgt wird!

Somit ist die Erstellung von Kinderstadtplänen ein Paradebeispiel für das „Expertenwissen“ und die Fähigkeiten von Kindern. Solche Projekte finden immer guten Anklang bei den Vertretern von Presse, Funk und Fernsehen, da in relativ kurzer Zeit ein sinnvolles Produkt entsteht. Im Zuge der bisher erschienenen KOBRA-Kinderpläne (seit Oktober 2000) wurden inzwischen über 1’000 redaktionelle Beiträge in Presse, Rundfunk und Fernsehen geschrieben und gesendet.

Das große Medieninteresse hat viele Vorteile. Erstens sind die beteiligten Kinder sehr stolz darüber, dass sie bei den Erwachsenen Beachtung finden und ernst genommen werden, zweitens sehen sich die großen Sponsoren und Werbepartner gut präsentiert und drittens kann eine Stadt oder Gemeinde ihren Willen zur praktizierten Kinderfreundlichkeit einmal mehr in der Öffentlichkeit darstellen.

KOBRA-Kinderpläne im Internet

Neben den auf dieser Website mit eigenem Bereich aufgearbeiteten KOBRA-Kinderplänen stehen bereits seit dem Frühjahr 2005 alle kartografischen Planseiten unserer KOBRA-Kinderpläne, -stadtpläne und -freizeitkarten als pdf-Datei im Internet. Sie sind abrufbar über unsere Homepage www.kobra-online.info.

Fazit: 'WIN-WIN' für alle Beteiligten!

Es ist deutlich zu erkennen, dass die Erarbeitung und Präsentation der Kinderstadtpläne für alle Beteiligten von Vorteil ist. Die Kinder erfahren im Zuge seiner Erstellung eine Wertschätzung aus der direkten Beteiligung an genau der Stelle, an der sie selbst betroffen sind und etwas beitragen können und auch wollen! Denn sie sind die Experten ihrer eigenen Lebenswelt und nicht wir Erwachsenen! Neben den Befragungen und Begehungen vor Ort findet seit 2006 parallel ein Malwettbewerb statt, bei dem die Kinder in beeindruckender Weise zeigen, wie sie Ihre Kommune sehen und was für sie das Wichtigste ist!

Hinzu kommt, dass die KOBRA-Kinderstadtpläne urheber- und markenrechtlich geschützt sind und daher immer mit den gleichen Symbolen und Piktogrammen erscheinen. Dieses einheitliche Erscheinungsbild bedeutet auch, dass Kinder, die von einer Stadt mit KOBRA-Kinderstadtplan in eine andere reisen oder umziehen, keine Probleme bei der Nutzung der Kinderpläne haben.

Nähere Informationen über die Entstehung der Kinderstadtpläne können Sie in unserem Magazin „Kinderstadtpläne: Ein imageträchtiges Produkt für ihre Stadt oder Gemeinde“ nachlesen.

Malwettbewerb Weil am Rhein

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Weil am Rhein sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Weil am Rhein"

Malwettbewerb VG Weilerbach

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan der Verbandsgemeinde Weilerbach sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen... ...weiterlesen! "Malwettbewerb VG Weilerbach"

Malwettbewerb Waldshut-Tiengen

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Waldshut-Tiengen sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Waldshut-Tiengen"

Malwettbewerb VG Westerburg

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Malwettbewerb Markt Großostheim

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderplan Markt Großostheimsind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Markt Großostheim"

Malwettbewerb Frankenthal

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderstadtplan Frankenthal sind ganz viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Frankenthal"

Malwettbewerb Grünstadt

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Malwettbewerb Heroldsberg

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Malwettbewerb Römerberg-Dudenhofen

Beim Malwettbewerb zum KOBRA-Kinderplan Römerberg-Dudenhofen sind viele tolle Kinderzeichnungen entstanden! Vielen Dank... ...weiterlesen! "Malwettbewerb Römerberg-Dudenhofen"

Entstehung und Geschichte

Bereits seit August 2000 erstellt das KOBRA-Beratungszentrum in Kooperation mit Städten, Kreisen, Verbandsgemeinden und Gemeinden, aber vor allem in enger Zusammenarbeit mit den Kindern vor Ort Kinderstadtpläne, Kinderpläne und Kinderfreizeitkarten.

SammlungKSPsMittlerweile konnten wir – inklusive zahlreicher völlig überarbeiteter Neuauflagen – bereits weit über 150 KOBRA-Kinderpläne realisieren, vorwiegend im Südwesten Deutschlands.

Hinzu kommen die Kinderfreizeitkarten Pfalz, Saarland und Nahe-Hunsrück sowie die Familienfreizeitkarte Bayerischer Untermain, die zusammen mit den zuständigen Stadt- und Kreisjugendämtern, den Tourismusbüros und jeweils über 500 Kindern erarbeitet worden sind. Diese Beteiligungsprojekte gehören zu den größten regionalen Projekten mit Kindern, die in Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland je durchgeführt wurden.

Mutter der Idee KOBRA-Kinderplan war – wie immer bei unseren Projekten – die Frage, wie Teilhabe und Beteiligung für die Bürger, in diesem Fall die Erwachsenen von Morgen, erlebbar gemacht werden kann. Die Erkenntnis, dass es die vielen kleinen positiven Partizipationserfahrungen sind, die in ihrer Summe erst Lust auf aktive Teilhabe machen, brachten uns auf den Weg, nach ganz konkreten thematischen Feldern zu suchen, in denen unsere Kinder selbst betroffen sind und ihre Ideen, Meinungen, Tipps und Wünsche beitragen können und wollen. Eines dieser Felder ist das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder, die Plätze und Orte ihrer Wohnumgebung, die sie in ihrer Freizeit erkunden und zu Spielorten machen. Oder aber auch solche Stellen (insbesondere im Straßenverkehr), die sie lieber meiden, weil sie sie als gefählich einstufen.

Die Idee KOBRA-Kinderplan war geboren, denn was lag näher, als zusammen mit den kleinen „Experten“ einen Orts- bzw. Stadtplan zu erstellen, in dem neben den für sie relevanten Einrichtungen all die Orte verzeichnet sind, die sie toll finden?

knubbelz

KOBRA-Kinderpläne: Das Original!

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Impressum & Datenschutzerklärung

KOBRA_LogoKOBRA-Beratungszentrum für
kommunale Kinder-, Jugend-,
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Büro Landau | Rheinland-Pfalz
Geschäftsführer: Dr. Peter Dell und Matin Theodor

Am Gutleuthaus 19 | D – 76829 Landau in der Pfalz
Tel. +49 (0)6341 62150 | E-Mail: info@kobra-online.info
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Das KOBRA-Beratungszentrum hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

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b) betroffene Person
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e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

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k) Einwilligung
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02. NAME UND ANSCHRIFT DES FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN
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Edelmatt 16 | D – 79400 Kandern
Tel. +49 (0)7626 977 440 | E-Mail: info@kinderstadtplaene.det

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Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein in dieser Datenschutzerklärung namentlich benannter Datenschutzbeauftragter und die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

06. KONTAKTMÖGLICHKEIT ÜBER DIE INTERNETSEITE
Die Internetseite des KOBRA-Beratungszentrums enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
07. ROUTINEMÄSSIGE LÖSCHUNG UND SPERRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

08. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei dem KOBRA-Beratungszentrum gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte des KOBRA-Beratungszentrums oder ein anderer Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von dem KOBRA-Beratungszentrum öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft das KOBRA-Beratungszentrum unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte des KOBRA-Beratungszentrums oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei dem KOBRA-Beratungszentrum gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte des KOBRA-Beratungszentrums oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den vom KOBRA-Beratungszentrum bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.

g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Das KOBRA-Beratungszentrum verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet das KOBRA-Beratungszentrum personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem KOBRA-Beratungszentrum der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird das KOBRA-Beratungszentrum die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die beim KOBRA-Beratungszentrum zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten des KOBRA-Beratungszentrums oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft das KOBRA-Beratungszentrum angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

09. DATENSCHUTZ BEI BEWERBUNGEN UND IM BEWERBUNGSVERFAHREN
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
10. RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
11. BERECHTIGTE INTERESSEN AN DER VERARBEITUNG, DIE VON DEM VERANTWORTLICHEN ODER EINEM DRITTEN VERFOLGT WERDEN
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
12. DAUER, FÜR DIE DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN GESPRICHERT WERDEN
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
13. GESETZLICHE ODER VERTRAGLICHE VORSCHRIFTEN ZUR BEREITSTELLUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN; ERFORDERLICHKEIT FÜR DEN VERTRAGSABSCHLUSS; VERPFLICHTUNG DER BETROFFENEN PERSON, DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN BEREITZUSTELLEN; MÖGLICHE FOLGEN DER NICHTBEREITSTELLUNG
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
14. BESTEHEN EINER AUTOMATISIERTEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.